R+V-Infocenter: Unterlassene Hilfeleistung auch in Corona-Zeiten strafbar
Wiesbaden, 29. Mai 2020. Im Notfall nicht wegschauen: Unterlassene Hilfeleistung ist auch in Corona-Zeiten strafbar. Wer Verletzten nach einem Unfall helfen will, kann jedoch kaum Abstand halten. Autofahrer sollten ihren Erste-Hilfe-Koffer deshalb um einen Mundschutz und Desinfektionsmittel ergänzen, rät das R+V-Infocenter.
Niemand muss sich selbst gefährden
Derzeit haben viele Menschen Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Dennoch sollten die Zeugen eines Unfalls auch jetzt nicht einfach wegschauen. „Bei einem Herzstillstand oder schweren Blutungen geht es oft um Minuten. Ersthelfer können Leben retten, wenn sie die Blutungen stillen oder mit einer Herzdruckmassage beginnen“, sagt Katharina Donner, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung und Beraterin des Infocenters der R+V Versicherung. Selbstverständlich muss sich aber niemand selbst gefährden. „Da eine Mund-zu-Mund-Beatmung bei Fremden derzeit riskant ist, können Helfer darauf verzichten. Sie ist für Laien ohnehin nicht zwingend erforderlich.“
Einmalhandschuhe gehören seit langem in jeden Erste-Hilfe-Koffer. Jetzt ist es sinnvoll, ihn auch mit Mundschutz und Desinfektionsmittel zu bestücken, empfiehlt Donner: „Wer im Kontakt mit anderen Menschen einen Mundschutz anlegt und sich die Hände nach der Hilfeleistung gründlich desinfiziert, verringert die Infektionsgefahr.“ Augenzeugen, die selbst zur Risikogruppe gehören und deshalb nicht in die Nähe der Verletzten gehen wollen, können trotzdem aktiv werden und den Notruf absetzen, die Unfallstelle absichern und andere zur Hilfeleistung auffordern.
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