Hintergrund

E-Fahrzeuge laden: Stromdieb wider Willen

R+V-Infocenter: Für Gemeinschaftsdosen Genehmigung notwendig

Wiesbaden, 10. September 2019. Auf das „Wo“ kommt es an: Besitzer von E-Rollern, E-Bikes und Elektroautos sollten genau überlegen, wo sie ihr Fahrzeug aufladen. Denn wer sich ohne Erlaubnis an Gemeinschaftssteckdosen bedient, begeht Stromdiebstahl. Davor warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

An Gemeinschaftsdosen nur mit Genehmigung tanken
Eigenheimbesitzer können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen Steckdose laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist die Situation eine andere: Wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern geeignete Steckdosen vorhanden sind, wird der Strom häufig nur über einen Zähler abgerechnet. „Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich zustimmen“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen.

Eine Möglichkeit ist, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. „Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an einzelnen Tiefgaragenplätzen sind im Moment noch nicht so weit verbreitet“, sagt R+V-Experte Kretschmer.
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