Verlautbarung der KfW
Von der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt. Die KfW hat dabei die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu ermöglichen. Die nachfolgend aufgeführten Kreditprogramme der KfW werden dazu auf dem Weg der Bankdurchleitung und im Rahmen von Konsortialfinanzierungen genutzt. Die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen werden verbessert.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können sich an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten, wenden wenn sie eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten:
KfW-Unternehmerkredit
KfW Kredit für Wachstum
ERP-Gründerkredit – Universell
KfW-Sonderprogramm für entsprechende Unternehmen
Außerdem wird die KfW je ein Sonderprogramm vorbereiten und baldmöglichst einführen. Dabei werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert. Sie betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 % und bei Investitionen bis zu 90 %. Auch Unternehmen die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind, können diese in Anspruch nehmen.
Diese Sonderprogramme starten nach einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Markiert als:
Corona-Krise COVID-19 Unternehmen
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